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WITTE WELLER NEWS I 2012
Mandanteninformation und Aktuelles
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WITTE WELLER NEWS I 2011
Mandanteninformation und Aktuelles
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WITTE WELLER NEWS III 2010
Mandanteninformation zum europäischen Patentübereinkommen
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WITTE WELLER NEWS II 2009
Mandanteninformationen betreffend Änderungen im deutschen Patentgesetz
WITTE WELLER NEWS I 2012
Erhöhung der EPA-Gebühren
Das neue Jahr bringt die ersten Änderungen mit sich. Das Europäische Patentamt erhöht zum 1. April 2012 seine Gebühren um durchschnittlich 5 %. Die Erhöhung betrifft sämtliche Gebühren ein- schließlich der Jahresgebühren und wird bei allen Zahlungen fällig, die ab dem 1. April 2012 getätigt werden. Dementsprechend empfiehlt es sich, die Einreichung von Anmeldungen, die Stellung von gebührenpflichtigen Anträgen oder die Einzahlung von Jahresgebühren vorzuziehen. In allen Fällen, in denen wir für die Entrichtung von Gebühren zu- ständig sind, werden wir auf frühzeitige Einzahlung achten. …
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WITTE WELLER NEWS I 2011
Verlängerung der Frist nach Regel 161 EPU
Nach den umfassenden Änderungen des Europäischen Patentübereinkommens zum 1. April 2010 hat das Europäische Patentamt nun einige "Korrekturen" vorgenommen, die das Anmeldeverfahren wieder erleichtern. Hierzu zählt insbesondere die Verlängerung der Frist nach Regel 161 EPÜ.
Bislang schreibt Regel 161 EPÜ eine Frist von 1 Monat für die Erwiderung auf einen vom EPA erstellten internationalen Recher- chenbericht vor. Das EPA hat diese Frist zur Erwiderung nun auf 6 Monate verlängert. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung wurde auch die Regel 162 (2) EPÜ angepasst, so dass die Frist zur Zahlung nicht rechtzeitig entrichteter Anspruchsgebühren ebenfalls auf 6 Monate nach Erhalt der Mitteilung über die Fristversäumung verlängert wurde. …
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Mandanteninformation zum europäischen Patentübereinkommen
Im neuen Jahr treten wieder einmal Änderungen des Europäischen Patentrechts in Kraft. Ab dem 1. Januar 2011 muss ein Anmelder, wenn er für eine europäische Anmeldung die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nimmt, eine Kopie der Recherchenergebnisse der Erstanmeldung einreichen. Diese sogenannte "Auskunft über den Stand der Technik" muss zusammen mit der europäischen Patentanmeldung eingereicht werden, oder im Falle einer Euro-PCT-Anmeldung bei Eintritt in die europäische Phase.
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Mandanteninformation betreffend Änderungen im deutschen Patentgesetz
Der Gesetzgeber hat Änderungen im deutschen Patentgesetz beschlossen. Das diesen Änderungen zugrunde liegende Patentrechtsmodernisierungs- gesetz tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet neben der Modernisierung und Verein- fachung einiger Verfahrensregelungen im Kern die Einführung von Anspruchsgebühren beim Einreichen von deutschen Patentanmeldungen sowie signifi- kante Änderungen im Nichtigkeitsverfahren.
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Mandanteninformation und Aktuelles
Seit einigen Jahren bringen wir einen bilingualen Newsletter in Englisch und Deutsch heraus, der über aktuelle Gesetzesänderungen in einfacher und verständlicher Sprache informiert. Unsere bisherigen Newsletter können auf der folgenden Seite heruntergeladen werden.