Das Team
Alle Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte, EuropeanTrademark Attorneys und als European Patent Attorneys zugelassen.
Sie sind somit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt , dem
Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnen-
markt (Europäisches Marken- und Geschmacksmusteramt) , dem
Bundespatentgericht und in Patentnichtigkeitsverfahren sogar vor dem
Bundesgerichtshof in vollem Umfang vertretungsberechtigt.
Bei Zivilprozessen, die unser Arbeitsgebiet betreffen, wirken wir vor den
Gerichten aktiv mit. Und wir sind jederzeit in der Lage, Verfahren und
Verhandlungen in englischer und teilweise auch in französischer Sprache
zu führen.
