Während das Japanische Rechtssystem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ursprünglich an das Deutsche System angepasst war, hat es sich in den letzten Jahren mehr und mehr an das US-amerikanische System angelehnt. Die Zeitdauer für Prüfungen von Patentanmeldungen ist immer noch lang, obgleich das Japanische Patentamt deutliche Anstrengungen unternommen hat, die Zeit zu verkürzen. Die Rechtsprechung betreffend den Schutzbereich von Patenten hat sich in den letzten Jahren ebenfalls an das US-Recht angenähert, obgleich äquivalente Patentverletzungen dem Grunde nach in Betracht zu ziehen sind. Im Arbeitnehmererfinderrecht kann es nur im Ausnahmefall vorkommen, dass einem angestellten Erfinder erhebliche Vergütungen zu zahlen sind. WITTEWELLER arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien in Osaka und in Tokio zusammen.

Die Experten

Christian Steil
Stephan Keck