Einheitspatent und Einheitspatentgericht

Ein Einheitspatent (Unitary Patent, UP) ist eine Art „Add-on“ zum klassischen EP-Patent, mit dem das EP-Patent optional für eine Gruppe von EU-Staaten gemeinsam erteilt werden kann. Bildlich gesprochen wird das Einheitspatent für diese Gruppe von EU-Staaten wie ein einziges Land validiert. Zuständig ist und bleibt das EPA. Bis zur Erteilung läuft das Anmeldungsverfahren wie bisher.

Das Einheitspatentgericht (Unified Patent Court, UPC) ist ein neu geschaffenes, international besetztes Gericht, das über Streitigkeiten betreffend Einheitspatente und auch klassische EP-Patente entscheidet. Klassische EP-Patente können aber über ein sogenanntes Opt-out von der Zuständigkeit des UPC ausgenommen werden. Die neue Verfahrensordnung des UPC zielt darauf ab, das Streitverfahren mit engen Fristen zeitlich straff durchzuführen, so dass eine erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von 12 Monaten vorliegt.