Patente/ Gebrauchsmuster
Die wesentlichen Vorteile des Einheitspatents sind administrativer, finanzieller und prozessualer Natur.
Die individuellen Validierungen entfallen. Es wird eine (einzige) Jahresgebühr gezahlt, die ab vier Ländern günstiger ist. Jedoch können einzelne Länder nicht mehr isoliert aufgegeben werden. Auch sind nicht alle EU-Staaten erreichbar. Beispielsweise wird Spanien wahrscheinlich nie über das Einheitspatent erreichbar sein.
Bei einem Inhaberwechsel genügt eine Umschreibung an einer Stelle.
Entscheidungen des UPC gelten für alle teilnehmenden EU-Staaten gemeinsam. Allerdings eröffnet dies auch die Möglichkeit eines zentralen Nichtigkeitsangriffs. Ein Verletzungsurteil ist hingegen zentral vollstreckbar. Einheitspatent und ein paralleles nationales Patent können koexistieren (Doppelschutz), was die Handlungsoptionen vergrößert (Gerichtswahl bei Durchsetzung, unabhängige Schutzrechtsaufgabe, etc.).