Patente/ Gebrauchsmuster
Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen in Deutschland dem sogenannten Arbeitnehmererfinderrecht. Es regelt im Kern, dass von einem Arbeitnehmer gemachte Erfindungen an den Arbeitgeber fallen und dieser dafür zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist.
In vielen anderen Ländern gehen Erfindungen von Arbeitnehmern automatisch ohne Kompensationspflicht auf den jeweiligen Arbeitgeber über. Wir beraten Sie umfangreich und kompetent bei Fragen wie z.B. bei der Etablierung eines Pauschalvergütungsmodells im Unternehmen oder bei länderübergreifenden, einheitlich fairen Kompensationen von Erfindern innerhalb eines Konzerns.