Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen in Deutschland dem sogenannten Arbeitnehmererfinderrecht. Es regelt im Kern, dass von einem Arbeitnehmer gemachte Erfindungen an den Arbeitgeber fallen und dieser dafür zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist.

In vielen anderen Ländern gehen Erfindungen von Arbeitnehmern automatisch ohne Kompensationspflicht auf den jeweiligen Arbeitgeber über. Wir beraten Sie umfangreich und kompetent bei Fragen wie z.B. bei der Etablierung eines Pauschalvergütungsmodells im Unternehmen oder bei länderübergreifenden, einheitlich fairen Kompensationen von Erfindern innerhalb eines Konzerns.

Die Experten

Christian Steil
Michael Lindner
Volker Heuckeroth
Torsten Duhme
Marco Findeisen
Gabriele Laufer
Mark Wegener
Stephan Keck
Ralf Gröschel
Christian Gembruch
David Dobler
Stefan Von Siegroth
Andrea Eisele
Christoph Lütkebohmert
Sophia Zielinski
Ali Yesil