Was sind die Kosten?

Obwohl das EPA keine amtliche Gebühr für das Einheitspatent verlangt, und auch das UPC keine offizielle Gebühr für das Opt-out verlangt, sind die entsprechenden Anträge mit einem gewissen Aufwand verbunden und daher nicht vollständig kostenlos. 

Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung eines Einheitspatents sind umso attraktiver, je größer die gewünschte Länderabdeckung ist. Wenn Sie Schutz generell nur in zwei bis drei Ländern wünschen, ist das klassische EP-Patent günstiger. Wenn Sie jedoch Patentschutz in vier oder mehr teilnehmenden EU-Ländern benötigen, ist das neue Einheitspatent günstiger.

Ein wesentlicher Kostenvorteil ergibt sich sicherlich aus der vereinfachten Verwaltung. Anstatt mehrere einzelne Länder zu validieren, wird eine Gruppe von EU-Staaten als Einheit verwaltet. Kosten für Übersetzungen können reduziert werden. Ein weiterer Kostenvorteil ergibt sich beispielsweise, wenn das Einheitspatent später auf einen neuen Inhaber umgeschrieben werden soll, weil dazu ein zentraler Antrag ausreicht.