Das Einräumen von Nutzungsrechten erfolgt üblicherweise durch Lizenzen. Durch Verträge können Rechtsübergänge geregelt werden. Auf dem Gebiet des Markenrechtes werden häufig sogenannte Abgrenzungsvereinbarungen getroffen, die die gleichzeitige Nutzung ähnlicher Marken regeln. Unter Verträge fallen auch Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Die Experten

Christian Steil
Michael Lindner
Volker Heuckeroth
Torsten Duhme
Marco Findeisen
Christian Gembruch
Christoph Lütkebohmert