Alle Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte, European Patent Attorneys, European Trademark and Design Attorneys sowie als Vertreter vor dem UPC zugelassen.

Sie sind somit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem European Union Intellectual Property Office (EUIPO), dem Bundespatentgericht und in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie vor dem Einheitspatentgericht in vollem Umfang vertretungsberechtigt.