Alle Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte, European Patent Attorneys und als European Trademark Attorneys zugelassen. Sie sind somit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem European Union Intellectual Property Office (EUIPO), dem Bundespatentgericht und in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in vollem Umfang vertretungsberechtigt.