Patente/ Gebrauchsmuster
Alle Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte, European Patent Attorneys, European Trademark and Design Attorneys sowie als Vertreter vor dem UPC zugelassen.
Sie sind somit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem European Union Intellectual Property Office (EUIPO), dem Bundespatentgericht und in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie vor dem Einheitspatentgericht in vollem Umfang vertretungsberechtigt.