Welche Entscheidungen sind zu treffen?

Es sind grundsätzlich zwei Entscheidungen zu treffen. Eine erste Entscheidung betrifft die Frage, ob man bestehende und zukünftige EP-Patente dem neuen Einheitsgerichtssystem aussetzen will. Eine zweite Entscheidung betrifft die Frage, ob man die Vorteile des neuen Einheitspatentsystems nutzen will. 

Die erste Entscheidung ist durch prozessuale Aspekte geprägt. Das UPC ist grundsätzlich für alle EP-Patente in den am System teilnehmenden EU-Staaten zuständig. Der Patinhaber kann die Zuständigkeit des UPC für klassische EP-Patente aber mittels Opt-out ausschließen. In diesem Fall sind nur die nationalen Gerichte zuständig, wie bisher. Vor- und Nachteile siehe hier.

Die zweite Entscheidung ist vor allem durch finanzielle und administrative Aspekte geprägt. Vor- und Nachteile siehe hier.