Schutzrechte dienen generell dem Schutz des eigenen Produktportfolios. Schutzrechte können jedoch auch verwertet werden, beispielsweise durch Verkauf oder Lizenzvergabe. Hierbei spielt auch häufig eine Bewertung von Schutzrechten eine Rolle. Die Bewertung von Schutzrechten ist auch bei Insolvenzverfahren, Absicherung von Bankkrediten etc. von Bedeutung.

Der Bewertung von Schutzrechten geht regelmäßig eine Due-Diligence voraus. Hierbei erfolgt eine Prüfung formaler Rechtsbestandsfragen, aber auch die Suche nach möglichen Risiken und Gefahren. Die eigentliche Schutzrechtsbewertung beinhaltet die Eigennutzung sowie die Marktchancen. Schutzrechtsverwertungen im professionellen Stil dürfen Patentanwälte aus standesrechtlichen Gründen nicht durchführen. Auf diesem Gebiet arbeiten wir mit spezialisierten Partnern eng zusammen.

Die Experten

Christian Steil
Mark Wegener
Ralf Gröschel
David Dobler
Stefan Von Siegroth
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